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Inkasso außerhalb Deutschlands

Forderungspfändung

7.11.2023

Unbezahlte Geldforderungen

Ein Zahlungsverzug liegt gemäß den gesetzlichen Vorschriften des § 286 BGB immer dann vor, wenn der Schuldner eine offene Forderung trotz Fälligkeit und Verzugseintritts nicht begleicht. Grundsätzlich setzt die Inverzugsetzung des Schuldners also eine schriftliche Mahnung voraus, die dem Kunden am besten per Einschreiben zugestellt werden sollte. Wenn der Empfang der Mahnung nicht nachgewiesen werden kann, können weder Verzugszinsen noch sonstige Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Wenn der Schuldner keine telefonische Mahnung akzeptieren will, dann kann er auch per Telefax gemahnt werden. Allerdings hat der Gläubiger der offenen Forderung den Erhalt der Ware und die Nichtzahlung zu beweisen.
Die sicherste Lösung ist es, den säumigen Zahler entweder mit einem Schreiben eines Inkassobüros, oder besser mit dem Schreiben eines Anwalts an seine Vertragspflichten zu erinnern. Denn wenn der Anwalt den Forderungseinzug übernommen hat, neigen die meisten Schuldner dazu, die Forderung lieber sofort zu bezahlen, anstatt sich noch auf ein aufwändiges Gerichtsverfahren einzulassen, dessen Kosten sie am Ende zu tragen haben.
Zahlungsklage
Die Einreichung einer Zahlungsklage oder die Beantragung eines Mahnbescheids um die Forderung gerichtlich einzuziehen, stehen der Verjährung entgegen und vermeiden diese; eine einfache Mahnung hat diese Rechtsfolge nicht. Die Einschaltung eines Anwalts in Deutschland ist allerdings dann nicht entbehrlich, wenn aus besonderen Gründen des Einzelfalls die sofortige Einziehung der Forderung gerechtfertigt ist. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn ein Schuldner die Zahlung schon versprochen hat, dann aber trotzdem nicht zahlt. Ebenso bedarf es keiner Einschaltung eines Anwalts, wenn der Schuldner weiß, dass er einen gefälschten Überweisungsbeleg vorgelegt hat, oder wenn er behauptet, auf ein falsches Konto gezahlt zu haben, den geschuldeten Betrag aber trotzdem nicht noch einmal überweist. Weiterhin kann die offene Forderung auch dann bestehen bleiben, wenn der Schuldner durch seine Zahlungsverweigerung die rechtzeitige Bezahlung verhindert.
Inkasso
Wenn die anwaltliche Inkassotätigkeit für Firmen den Schuldner nicht zur Zahlung veranlasst, so kann der Gläubiger entweder selbst eine Klage auf Zahlung beim zuständigen Gericht einreichen, oder er läßt zunächst durch den von ihm beauftragten Anwalt ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.
Durch dieses automatisierte Verfahren kann sich der Gläubiger den aufwändigen Weg einer Klage auf Zahlung vor einem deutschen Gericht zunächst ersparen, um dann anschließend einen Titel (Urteil) zu erwirken. Bei der Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungstitels kann der Lieferant oder Spediteur die offene Zahlung beim Schuldner oder Auftraggeber durch den Gerichtsvollzieher einziehen lassen.
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